wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2008
I-18 U 96/08 -

Unterbringung in Justizvollzugsanstalt: Keine Haftentschädigung wegen Doppelbelegung und offener Toilette

Berufunfsinstanz lehnt Antrag auf Prozesskostenhilfe ab

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Häftling Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren versagt, mit der dieser eine Geldentschädigung für eine menschenunwürdige Unterbringung (Doppelbelegung in Einzelhaftzelle, offene Toilette) in der Justizvollzugsanstalt Geldern durchsetzen wollte.

Der Kläger war im Jahr 2006 für eine Ausbildungsmaßnahme in die Justizvollzugsanstalt Geldern verlegt worden. Bei der Aufnahme war er auf die Belegungssituation und die wegen Umbauarbeiten wahrscheinlich anstehende Doppelbelegung hingewiesen worden. Von März 2006 bis August 2006 war er dann in einer 8 qm großen, an sich für nur einen Häftling vorgesehenen Zelle mit einem weiteren Gefangenen untergebracht. In dem Raum befand sich eine offene Toilette mit Sichtschutz (Bretterwand). Ende März 2006 hatte er beantragt, alleine in einer Zelle untergebracht zu werden. Weitere Beschwerden oder Eingaben an die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kleve erhob er nicht.

Das Landgericht Kleve hatte am 15.02.2008 die Entschädigungsklage, mit der der Inhaftierte 4.000 € zzgl. Zinsen als Schmerzensgeld verlangt, abgewiesen (Aktenzeichen des Landgerichts: 1 O 238/07). Zur Begründung hatte das Landgericht ausgeführt, dass die Unterbringung von zwei Personen in einer Einzelhaftzelle mit offener Toilette zwar menschenunwürdig sei. Der Gefangene habe es jedoch versäumt, Abhilfe, etwa durch einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an die zuständige Strafvollstreckungskammer, zu suchen. Im Übrigen fehle es im konkreten Fall an einer besonders schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts, die eine Geldentschädigung rechtfertige. So sei ihm eine Doppelbelegung nur für einen Zeitraum von wenigen Wochen zugemutet worden und schwerwiegende Nachteile, etwa für seine Gesundheit, hätten sich nicht ergeben. Auch habe wegen der notwendigen Umbauarbeiten ein nachvollziehbarer Grund für die zeitweise Doppelbelegung bestanden.

Der 18. Zivilsenat hat sich der Begründung des Landgerichts angeschlossen und den Antrag des Gefangenen, ihm für das Berufungsverfahren Prozesskostenhilfe zu gewähren, abgelehnt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 25.07.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Duesseldorf_I-18-U-9608_Unterbringung-in-Justizvollzugsanstalt-Keine-Haftentschaedigung-wegen-Doppelbelegung-und-offener-Toilette~N6430

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6430 Dokument-Nr. 6430

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.