kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Äußert sich ein anonymer Nutzer über ein Bewertungsportal kritisch zu den Kosten einer ärztlichen Behandlung, so muss dies der betroffene Arzt hinnehmen. Ihm steht gegen den Portalbetreiber kein Unterlassungsanspruch zu, da durch die Kritik das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb nicht rechtswidrig verletzt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt im Dezember 2013 ein
Das Landgericht Duisburg wies die Unterlassungsklage ab. Zwar sei durch die Bewertung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arztes verletzt worden. Dafür sei die Portalbetreiberin jedoch nicht verantwortlich. Gegen diese Entscheidung legte der
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Arztes zurück. Diesem stehe kein Anspruch auf Unterlassung zu, da ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht vorliege.
Es sei zu beachten, so das Oberlandesgericht, dass es sich bei der beanstandeten Bewertung um Meinungsäußerungen handele, die grundsätzlich ohne Rücksicht auf ihre Qualität der
Zudem komme eine Haftung der Portalbetreiberin nach Ansicht des Oberlandesgerichts ohnehin nicht in Betracht. Sie könne allenfalls als Störerin zur Verantwortung gezogen werden, was eine Verletzung von Prüfpflichten voraussetze. Diese bestehen jedoch erst, wenn die Portalbetreiberin Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt. Weist ein Betroffener den Betreiber eines Informationsportals auf eine Rechtsverletzung durch den Inhalt einer in das Portal eingestellten Bewertung hin, könne der Portalbetreiber als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. So liege der Fall hier aber nicht. Die Portalbetreiberin habe nach Beanstandung der Bewertung durch den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2017
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Duesseldorf_I-16-U-215_Arzt-muss-kritische-Aeusserungen-ueber-Kosten-der-aerztlichen-Behandlung-auf-Bewertungsportal-hinnehmen~N24255
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24255
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.