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Beabsichtigt ein Autofahrer einige Meter vor einer Kreuzung in zulässiger Weise nach links in ein Grundstück abzubiegen und kommt es dabei zu einem Auffahrunfall, spricht kein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Linksabbiegers. Die Lebenserfahrung lässt in diesem Fall nicht den Schluss auf eine Pflichtverletzung des Abbiegenden zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Juli 2012 einige Meter vor einer Kreuzung zu einem
Das Landgericht Duisburg gab der Schadensersatzklage zu 50 % statt. Es hielt ein Mithaftungsanteil des Klägers in dieser Höhe für begründet. Gegen beide Parteien spreche ein
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Kläger sei kein Fahrfehler und somit kein Mitverschulden am Unfall anzulasten. Er habe insbesondere an der Unfallstelle nach links abbiegen dürfen.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts spreche kein
Die Anwendung der Grundätze zum
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts spreche ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2017
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 24497
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