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Wer ein Hotelzimmer reserviert und es dann nicht in Anspruch nimmt, muss das Zimmer fast vollständig bezahlen. Der Hotelier muss sich lediglich seine ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Firma telefonisch mehrere Hotelzimmer (46 Übernachtungen anlässlich einer Messe) reserviert, die sie später nicht in Anspruch nahm.
Die Richter verurteilten die Firma zur Zahlung. Sie führten aus, dass der
Der Hotelier sei nicht verpflichtet gewesen, einen Ersatzmieter zu suchen. Er habe keine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2006
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 2880
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