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Zwar stellt eine ungenehmigte Untervermietung eine Pflichtverletzung des Mieters dar, dies rechtfertigt aber keine fristlose Kündigung, wenn ein Anspruch auf eine Untermieterlaubnis besteht. Ein solcher Anspruch kann sich im Rahmen eines Gewerbemietverhältnisses aus dem Mietvertrag ergeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Mieterin von Gewerberäumen vermietete die Räume im Zeitraum vom April bis August 2014 an eine andere Person unter, die wiederum eine Teilfläche an eine Firma untervermietete. Zwar enthielt der Mietvertrag eine Regelung, wonach eine
Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten der Mieterin. Die
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe darüber hinaus keine unbefugte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2018
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (zt/ZMR 2016, 24/rb)
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Dokument-Nr. 25797
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