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Ein Vermieter kann wegen der fehlenden Erlaubnis zur Untervermietung dem Mieter nicht kündigen, wenn der Mieter einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat. In einem solchen Fall ist der Ausspruch einer Kündigung rechtsmissbräuchlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Jahr 2008 der
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. gab der
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der
Der
Durch die Einholung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15914
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