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Das Oberlandesgericht Dresden hat die Schadensersatzklage eines Anlegers abgewiesen, der Anfang 2007 Zertifikate von Lehman-Brothers erworben hatte, die später infolge der Insolvenz der damals viertgrößten US-Investmentbank wertlos geworden waren.
Der Kläger hatte im Januar und Februar 2007 Zertifikate erworben, deren Emittentin die Lehman Brothers Treasury Co. BV war. Garantiert wurden die Verpflichtungen der Emittentin durch die Lehman Brothers Holding Inc., der damals viertgrößten US-Investmentbank mit einer Bilanzsumme von 691 Milliarden US$ und einer seinerzeit als einwandfrei beurteilten Bonität. Im September 2008 wurde Lehman Brothers insolvent, die Zertifikate des Klägers wurden wertlos.
Der Kläger verlangt nun von der beklagten
Das Landgericht Chemnitz hat der Klage stattgegeben. Zwar sei die beratende
Gegen das Urteil hat die beklagte
Das OLG Dresden hat sich auf der Grundlage einer Beweisaufnahme nicht davon zu überzeugen vermocht, dass der Kläger fehlerhaft beraten worden ist. Gemessen an seinem Risikoprofil sei die Anlage nicht von vornherein ungeeignet gewesen. So habe der Kläger nicht zum Ausdruck gebracht, es gehe ihm um eine absolut sichere, vor jeglichem Verlust geschützte Anlage. Er habe vielmehr Verluste ausgleichen wollen, die ihm aus der Beteiligung an einem Investmentfonds, der u. a. japanische Aktien enthielt, entstanden seien. Das Angebot eines konservativen Produktes (einer Festgeldanlage) habe der Kläger wegen der zu geringen Rendite ausdrücklich abgelehnt.
Dass der Anlageberater das Bonitätsrisiko des Emittenten als gering eingestuft habe, sei kein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2010
Quelle: ra-online, OLG Dresden
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Dokument-Nr. 9630
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