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Ist ein Sachverständiger nicht mehr als Arzt tätig, so begründet dies nicht seine Befangenheit. Sollte ihm die Sachkunde fehlen und das Gutachten insofern mangelhaft sein, so ist dies im Verfahren zu rügen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Schadensersatzprozesses vor dem Landgericht Leipzig wegen möglicher
Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts könne aber die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2023
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
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