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Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass ein Mietwagenunternehmen ein Foto vom Vorsitzenden der Lokführergewerkschaft für eine Werbeanzeige mit dem Text "Unser Mitarbeiter des Monats" verwenden durfte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). In den anlässlich des Lokführerstreiks in den Jahren 2014 und 2015 veröffentlichen Anzeigen eines Mietwagenunternehmens wurde ein
Diese Entscheidung bestätigte nun das Oberlandesgericht. Die Veröffentlichung des Bildes des Klägers sei im vorliegenden Fall nicht einwilligungsbedürftig, auch eine Verletzung seines Namensrechts liege nicht vor. Ein Fall, in dem ausschließlich der Werbewert des Klägers für kommerzielle Zwecke vereinnahmt werde, sei nicht gegeben. Der maßgebliche Adressatenkreis dieser
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2018
Quelle: Oberlandesgericht Dresden/ra-online
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