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Ein Anspruch auf Unterlassung besteht nicht, wenn ein automatisch gelöschter Post in einem sozialen Netzwerk unmittelbar wiederhergestellt wird. Es fehlt in einem solchen Fall die Wiederholungsgefahr. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2021 wurde ein
Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2021
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
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