kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Kommt es während eines Rettungseinsatzes zu einem Behandlungsfehler eines Notarztes, so haften dafür in Sachsen entweder die Rettungsverbände oder die Landkreise und kreisfreien Städte, wenn sich diese nicht zu einem Rettungsverband zusammengeschlossen haben. Eine Haftung der Krankenkassen und deren Verbände besteht nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2011 verbrannte sich ein Kleinkind mit heißem Tee an Kopf-, Thorax- und Halsbereich. Im Rahmen des anschließenden Rettungseinsatzes kam es bei der Intubation durch eine
Das Landgericht Chemnitz wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach obliege die Verantwortlichkeit für die notärztliche Versorgung in Sachsen nicht den Landkreisen, sondern den Krankenkassen und ihren Verbänden. Der
Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Der
Zwar habe die
Die Rechtslage sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht vergleichbar mit der in Thüringen, wo für
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2017
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Dresden_4-U-125616_In-Sachsen-haften-fuer-Behandlungsfehler-eines-Notarztes-die-Rettungszweckverbaende-oder-die-Landkreise-und-kreisfreien-Staedte~N24580
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24580
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.