wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 07.06.2021
21 UF 153/21 -

Regelung der Erwartungen, Wünsche oder Rechte der Eltern nicht Zweck des Wechselmodells

Entscheidend ist das Kindeswohl

Es ist nicht Zweck des Wechselmodells, die Erwartungen, Wünsche oder Rechte der Eltern zu regeln. Entscheidend für das Ob der Regelung des Wechselmodells ist das Kindeswohl. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Aue im Januar 2021 den Umgang zweier minderjähriger Kinder mit ihrem Vater geregelt. Danach durfte der Vater mit seinen Kindern alle zwei Wochenenden und einige Tage unter der Woche Umgang haben. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters. Er wollte die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells als Umgangsregelung.

Keine Anordnung eines paritätischen Wechselmodells

Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die getroffene Umgangsregelung entspreche dem Kindeswohl und sei daher nicht zu beanstanden. Die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells scheide aus.

Wechselmodell soll nicht Erwartungen, Wünsche oder Rechte der Eltern regeln

Die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells setze zunächst die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern voraus, so das Oberlandesgericht. Darüber hinaus müsse die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entsprechen. Dabei gehe es nicht um die Regelung der Erwartungen, Wünsche oder Rechte der Eltern. Entscheidend sei allein, ob die Regelung oder Nichtregelung dem Kindeswohl dient. Im vorliegenden Fall fehle es bereits an der ausreichenden Kommunikation- und Kooperationsfähigkeit der Eltern.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2021
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Aue, Beschluss vom 25.01.2021
    [Aktenzeichen: H1 F 408/20]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Dresden_21-UF-15321_Regelung-der-ErwartungenWuensche-oder-Rechte-der-Eltern-nicht-Zweck-des-Wechselmodells~N30567

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30567 Dokument-Nr. 30567

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.