wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.04.2017
16 UF 8/17 -

Kein paritätisches Wechselmodell bei hoher Konfliktbelastung der Eltern

Wechselmodell muss Kindeswohl dienen

Ein paritätisches Wechselmodell, in denen die Eltern das Kind zu gleichen Teilen betreuen, erfordert erhöhte Abstimmungs- und Ko­operations­bereitschaft. Fehlt es daran, so dient das Wechselmodell nicht dem Kindeswohl und ist daher abzulehnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Vater eines Kindes Ende 2016 eine Abänderung der im April 2014 getroffenen Umgangsvereinbarung. Der Vater hielt ein paritätisches Wechselmodell für angebracht. Das Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee sah dies angesichts der hohen Konfliktbelastung zwischen den Eltern anders und lehnte den Antrag ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.

Kammergericht lehnte Wechselmodell mit Blick auf Kindeswohl ebenfalls ab

Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Kindesvaters zurück. Die Abänderung einer getroffenen Umgangsregelung sowie die Anordnung eines Wechselmodells seien nur aus Gründen des Kindeswohls zulässig. Diese Voraussetzung liege angesichts der seit Jahren andauernden erheblichen Konfliktbelastung der Eltern und deren deutlich eingeschränkte Fähigkeit, angemessen miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren, nicht vor.

Paritätisches Wechselmodell erfordert erhöhte Abstimmungs- und Kooperationsbereitschaft

Das paritätische Wechselmodell entspreche bei bestehender hoher elterlicher Konfliktbelastung in der Regel nicht dem Kindeswohl, so das Kammergericht. Denn das Kind werde durch vermehrte oder ausgedehnte Kontakte mit dem anderen Elternteil verstärkt mit dem elterlichen Streit konfrontiert und gerate durch den von den Eltern oftmals ausgeübten Koalitionsdruck in Loyalitätskonflikte. Hinzu komme der bei der praktischen Verwirklichung der geteilten Betreuung erhöhte Abstimmungs- und Kooperationsbedarf.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2017
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/KG-Berlin_16-UF-817_Kein-paritaetisches-Wechselmodell-bei-hoher-Konfliktbelastung-der-Eltern~N25319

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25319 Dokument-Nr. 25319

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.