kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die "Kameradschaft Sturm 34" ist eine kriminelle Vereinigung im Sinne von § 129 StGB. Dies entschied das Oberlandesgericht Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte im November 2007 beim Landgericht Dresden - Staatsschutzkammer - in zwei Verfahren Anklage erhoben und den insgesamt elf Angeklagten neben jeweils mehreren Taten (u. a. der gefährlichen Körperverletzung) auch die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Staatsschutzkammer hatte aber die Hauptverfahren lediglich wegen der anderen Tatvorwürfe vor dem Jugendschöffengericht Hainichen eröffnet, im Übrigen hat sie die Eröffnung der Hauptverfahren abgelehnt. Sie war der Auffassung, hinsichtlich des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung bestehe kein dringender Tatverdacht, weil der hierfür von der Rechtsprechung geforderte "konstitutive Gruppenwille" nicht nachzuweisen sei.
Die hiergegen gerichteten Beschwerden der Staatsanwaltschaft hatten nun überwiegend Erfolg. Bei seinen Entscheidungen hat sich der Senat maßgeblich auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs gestützt, mit dem die Voraussetzungen der Einordnung einer Organisation als
§ 129 Abs. 1 StGB:
"Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2010
Quelle: ra-online, OLG Dresden
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Dresden_2-Ws-8709-und-2-Ws-29609_OLG-Dresden-stuft-Kameradschaft-Sturm-34-als-kriminelle-Vereinigung-ein~N9388
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 9388
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.