wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 03.12.2018
8 U 165/18 -

Eintrittspflicht der Reise­rücktritts­versicherung bei nicht möglichem Reiseantritt wegen Durchfalls

Entscheidend ist Zumutbarkeit des Reiseantritts und nicht technische Durchführbarkeit

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass eine Reise­rücktritts­versicherung eintrittspflichtig ist, wenn der Reisende kurz vor Urlaubsbeginn an Durchfall erkrankt und die Reise nicht antreten kann. Dabei kommt es nicht auf eine konkrete ärztliche Diagnose der Erkrankung an. Entscheidend ist vielmehr, die Frage, ob eine Reise zumutbar ist. Wobei die Zumutbarkeit des Reiseantritts dabei nicht mit dessen technischer Durchführbarkeit verwechselt werden darf.

In der Reiserücktrittsversicherung liegt ein Versicherungsfall nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen u. a. dann vor, wenn die versicherte Person oder eine mitversicherte Risikoperson von einer unerwarteten schweren Erkrankung betroffen wird. Um dies festzustellen, komme es laut Oberlandesgericht Celle nicht auf eine konkrete ärztliche Diagnose der Erkrankung an. Entscheidend sei vielmehr das Vorliegen einer krankheitsbedingten Symptomatik, die den Antritt einer Flugreise unzumutbar erscheinen lasse. Dies sei der Fall, wenn eine Durchfallerkrankung erheblicher Ausprägung vorliege, die trotz Einnahme von Medikamenten fortbestand habe und den Betroffenen überfallartig und ohne Vorwarnung zwinge, vier- bis fünfmal am Tag in unregelmäßigen Abständen die Toilette aufsuchen zu müssen.

Zumutbarkeit des Reiseantritts darf nicht mit dessen technischer Durchführbarkeit verwechselt werden

Der Betroffene könne nicht darauf verwiesen werden, dass während des Fluges sowie am Urlaubsort Sanitäranlagen vorhanden seien. Die Zumutbarkeit des Reiseantritts dürfe nicht mit dessen technischer Durchführbarkeit verwechselt werden. Es sei vielmehr zu berücksichtigen, dass schon bei der Anfahrt zum Flughafen, während des Eincheckens und bis zum Erreichen der Flughöhe nicht jederzeit eine Toilette zugänglich sei. In einem Flugzeug stehe nur eine begrenzte Anzahl von Bordtoiletten zur Verfügung und die Möglichkeit deren Inanspruchnahme sei schließlich auch von den Bedürfnissen der anderen Flugpassagiere abhängig.

Reiseantritt aufgrund der Krankheitssymptomatik insgesamt unzumutbar

Jedenfalls bei einer Durchfallerkrankung mit der im vorliegenden Fall festgestellten Symptomatik und einem überfallartig entstehenden Bedürfnis müsse aber die jederzeit mögliche Inanspruchnahme einer Toilette gewährleistet sein. Das sei insbesondere auf einem längeren Flug regelmäßig nicht der Fall, weshalb der Reiseantritt insgesamt unzumutbar und der Versicherer leistungspflichtig sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2019
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online (pm)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Celle_8-U-16518_Eintrittspflicht-der-Reiseruecktrittsversicherung-bei-nicht-moeglichem-Reiseantritt-wegen-Durchfalls~N27061

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27061 Dokument-Nr. 27061

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.