wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 13.08.2013
2 W 176/13 -

Erstattungs­fähigkeit von Flugreisekosten eines Rechtsanwalts nur für Economy-Class

Beauftragung auswärtiger Rechtsanwälte begründet regelmäßig keine Reise­kosten­erstattung

Flugreisekosten eines auswärtig beauftragten Rechtsanwalts für einen Gerichtstermin können nur für die Inanspruchnahme der Economy-Class erstattungsfähig sein. Grundsätzlich sind jedoch Reisekosten eines auswärtig beauftragten Rechtsanwalts nicht erstattungsfähig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

Im zugrunde liegenden Fall gewann die Beklagte einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Stade. Nach Ansicht des Landgerichts musste die Beklagte jedoch die Kosten ihres auswärtig beauftragten Rechtsanwalts für den Flug in der Business-Class zum Gerichtstermin selbst zahlen. Damit war diese aber nicht einverstanden und legte daher Beschwerde ein.

Keine Erstattungsfähigkeit der Flugreisekosten

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Eine Erstattungsfähigkeit der Flugreisekosten ihres Anwalts habe nicht bestanden. Wer nämlich einen Prozess am eigenen Gerichtsstand führen muss, sei grundsätzlich verpflichtet einen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in der Nähe des Geschäfts- oder Wohnortes der Partei zu nehmen. Nur dies stelle eine notwendige Maßnahme zur Rechtsverfolgung im Sinne von § 91 ZPO dar. Demgegenüber sei die Einschaltung eines auswärtigen, weder am Sitz der Partei noch des Gerichts ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig nicht erforderlich. Wer dies dennoch tue, müsse demnach selbst die Reisekosten tragen.

Erstattungsfähigkeit nur von Economy-Class-Flügen

Selbst wenn die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts erforderlich gewesen sein sollte, so das Oberlandesgericht weiter, wären allenfalls Flugreisekosten für die Inanspruchnahme der Economy-Class erstattungsfähig. Die höheren Kosten für die Business-Class könnten dem Prozessgegner nicht aufgebürdet werden. Es sei zu beachten, dass die Mehrkosten für eine Flugreise nicht außer Verhältnis zu den Kosten einer Bahnfahrt erster Klasse stehen dürften. Dabei spielten individuelle Gepflogenheiten bestimmter Rechtsanwaltskreise im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung keine Rolle.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2013
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2013, 1119Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2013, Seite: 1119

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Celle_2-W-17613_Erstattungsfaehigkeit-von-Flugreisekosten-eines-Rechtsanwalts-nur-fuer-Economy-Class~N16864

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16864 Dokument-Nr. 16864

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.