kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eine Klausel in einem Gewerberaummietvertrag, wonach "sämtliche Betriebskosten" vom Gewerbemieter zu tragen sei, ist inhaltlich unbestimmt. Eine wirksame Umlage der Betriebskosten liegt darin nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Gewerbemieterin rückständige Grundsteuer in Höhe von insgesamt über 10.000 Euro aus den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2012 und 2013 nachzahlen. Nach einer Klausel im Mietvertrag, mussten "sämtliche Betriebskosten" vom Mieter getragen werden. Zudem enthielt die Klausel im zweiten Satz den Zusatz "insbesondere die Kosten der Be- und Entwässerung sowie der Heizung einschließlich Zählermiete und Wartungskosten". Die Mieterin hielt die Klausel für unbestimmt und weigerte sich daher die Grundsteuer zu zahlen. Der Vermieter erhob daher Klage.
Das Landgericht Hannover gab der Klage statt. Seiner Auffassung nach habe die Beklagte die Grundsteuer zahlen müssen, da sie nach dem Mietvertrag sämtliche
Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Ein Anspruch auf Nachzahlung der Grundsteuer bestehe für den Kläger nicht, da auf Grundlage des Mietvertrags die Grundsteuer nicht auf die Beklagte habe umgelegt werden können. Der Klausel fehle es an der inhaltlichen Bestimmung.
Die Formulierung "sämtliche Betriebskosten" sei inhaltlich unbestimmt, so das Oberlandesgericht. Es werde nicht deutlich, welche Kosten damit im Einzelnen gemeint seien. Ein Rückgriff auf den Betriebskostenbegriff des § 556 BGB scheide in Gewerberaummietverhältnissen aus. Die Vorschrift finde in solchen Mietverhältnissen keine Anwendung. Es könne auch nicht auf die Betriebskostenverordnung zurückgegriffen werden. Denn diese erfasse nicht alle im Gewerberaummietverhältnis umlegbaren
Die inhaltliche
Der Kläger hat gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2019
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Celle_2-U-8118_Formulierung-saemtliche-Betriebskosten-in-Gewerberaummietvertrag-inhaltlich-unbestimmt~N27573
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 27573
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.