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Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass eine Blitzer-App für das Smartphone als technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung anzusehen ist und ein Autofahrer bei Verwendung der App während der Autofahrt zu einer Geldbuße verurteilt werden darf.
Lesetipp - refrago:
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Amtsgericht Winsen/Luhe einen Autofahrer zu einer
Das Oberlandesgericht Celle verwarf die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Autofahrers und führte zur Begründung der Entscheidung aus, dass ein
Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig.
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2015
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online
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