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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 25.05.2018
19 UF 24/18 -

Paritätisches Wechselmodell der Eltern: Kindeswohl entscheidet über Berechtigung des Kindergeldbezugs

Verwendung des Kindesgelds zum Wohl des Kindes muss sichergestellt sein

Üben die getrennt lebenden Eltern eines Kindes ein paritätisches Wechselmodell aus, so ist für die Entscheidung über den Bezug des Kindergeldes das Kindeswohl maßgeblich. Dasjenige Elternteil, das die Verwendung des Kindergeldes zum Wohl des Kindes sicherstellt, erhält das Kindergeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten die geschiedenen Eltern zweier minderjähriger Kinder seitdem Jahr 2017 vor Gericht über den Bezug des Kindesgeldes. Die Kinder wurden in einem paritätischen Wechselmodell von beiden Eltern in zeitlich gleichem Umfang betreut. Ursprünglich bezog die Kindesmutter das Kindergeld, bis im Jahr 2015 der Kindesvater die Berechtigtenbestimmung widerrief. Seitdem bestand der Streit, was zur Folge hatte, dass die Auszahlung des rückständigen Kindergelds in Höhe von ca. 12.000 Euro aufgrund einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung gefährdet war. Die Kindesmutter schlug schließlich vor, dass das Kindergeld für jeweils ein Kind an einen Elternteil ausgezahlt wird. Da der Kindesvater dies ablehnte, beantragte die Kindesmutter beim Familiengericht eine Entscheidung über die Kindergeldberechtigung.

Amtsgericht bestimmt Kindesmutter zu Kindergeldberechtigten

Das Amtsgericht Achim bestimmte die Kindesmutter zur Kindergeldberechtigten, da dies seiner Ansicht nach dem Kindeswohl am besten entspreche. Gegen diese Entscheidung legte der Kindesvater Beschwerde ein.

Oberlandesgericht bestätigt Entscheidung über Kindergeldbezugsberechtigung

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Kindesvaters zurück. Die Entscheidung des Familiengerichts über die Bezugsberechtigung für das Kindergeld orientiere sich am Wohl des Kindes. Unter Kindeswohlgesichtspunkten sei dasjenige Elternteil zum Kindergeldbezugsberechtigten zu bestimmen, der die Gewähr dafür bietet, dass das Kindergeld zum Wohl des Kindes verwendet wird.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2019
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Achim, Beschluss vom 27.12.2017
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRB 2018, 299Zeitschrift: Familien-Rechts-Berater (FamRB), Jahrgang: 2018, Seite: 299
  • FamRZ 2019, 31Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2019, Seite: 31
  • FamRZ 2019, 360Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2019, Seite: 360
  • JAmt 2019, 273Zeitschrift: Das Jugendamt (JAmt), Jahrgang: 2019, Seite: 273
  • MDR 2018, 1000Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2018, Seite: 1000
  • NJW-Spezial 2018, 646Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2018, Seite: 646

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