wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 01.07.2020
14 U 8/20 -

Sekundenschlaf als grobe Fahrlässigkeit nur bei bewusstem Hinwegsetzen über Über­müdungs­erscheinungen

Nicht wahrgenommene Über­müdungs­erscheinungen begründen Vorwurf der einfachen Fahrlässigkeit

Kommt es wegen eines Sekundenschlafs zu einem Verkehrsunfall, so begründet dies nur dann den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, wenn sich der Unfallverursacher bewusst über von ihm erkannte Über­müdungs­erscheinungen hinwegsetzt. Nimmt er die Über­müdungs­erscheinungen nicht wahr, so begründet dies den Vorwurf einer einfachen Fahrlässigkeit. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es in einer Nacht im März 2016 auf einer niedersächsischen Bundesstraße zu einem Verkehrsunfall. Ein Autofahrer war bei Nebel mit einer Geschwindigkeit von 75 km/h von der gerade verlaufenden Fahrbahn abgekommen und ohne zu bremsen oder auszuweichen in den Gegenverkehr geraten. Dort ist er frontal mit einem entgegenkommenden Sattelzug kollidiert. Es bestand nun Streit, ob dem Autofahrer wegen eines Sekundenschlafs grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Das Landgericht Lüneburg verneinte dies. Nunmehr musste das Oberlandesgericht Celle eine Entscheidung treffen.

Kein grob fahrlässiger Sekundenschlaf wegen fehlender Hinwegsetzung über Übermüdungserscheinungen

Das Oberlandesgericht Celle führte zum Fall aus, dass ein leichtes Einnicken (sog. Sekundenschlaf) nur dann den Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit begründet, wenn sich der Fahrer über von ihm erkannte Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat. Dies müsse positiv festgestellt werden. Die Regeln des Anscheinsbeweises gelten nicht. Ein Sekundenschlaf könne einfach fahrlässig nicht vorhergesehen werden, weil objektiv vorhandene Übermüdungserscheinungen subjektiv nicht wahrgenommen werden. Im vorliegenden Fall lasse sich nicht feststellen, ob der Autofahrer objektive Übermüdungsanzeichen ignoriert oder sich bewusst hierüber hinweggesetzt hat.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2020
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Celle_14-U-820_Sekundenschlaf-als-grobe-Fahrlaessigkeit-nur-bei-bewusstem-Hinwegsetzen-ueber-Uebermuedungserscheinungen.news29051.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29051 Dokument-Nr. 29051

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.