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Ein Supermarkt kann ohne Angabe von Gründen die Belieferung eines Kunden ablehnen und ein Hausverbot aussprechen. Denn ein Supermarkt ist in der Wahl seiner Kunden aufgrund der Vertragsfreiheit frei. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Supermarkt keine Monopolstellung innehat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Lesetipp - refrago:
In dem zugrunde liegenden Fall sprach im Jahr 1970 ein Lebensmittelhändler gegenüber einem Kunden ein
Das Oberlandesgericht Celle entschied gegen den Kunden. Der Lebensmittelhändler habe das
Im Einzelfall könne ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2015
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (zt/OLGZ 1972, 281/rb)
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Dokument-Nr. 20810
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