wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 14.10.2004
13 U 187/04 -

Endpreis für Neuwagen muss Überführungskosten enthalten

Wenn Autohändler in Werbeanzeigen einen Endpreis angeben, muss dieser die Überführungskosten enthalten. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Die Werbung eines Autohändlers für Kraftfahrzeuge mit einem bestimmten Preis "zzgl. Überführung" ist unlauter und verstößt gegen die Preisangabenverordnung, wenn die Überführungskosten nicht beziffert sind und wenn das Fahrzeug nicht selbst beim Hersteller abgeholt werden kann.

Wenn das Auto allerdings schon beim Händler zum Verkauf bereit steht, muss der Preis auch die Überführungskosten, so sie denn berechnet werden sollen, gesondert und der Höhe nach spezifiziert angeben werden. Für den Verbraucher seien die Kosten für die Überführung mit kaufentscheidend.

der Leitsatz

Die Werbung eines Autohändlers für Kraftfahrzeuge mit einem bestimmten Preise „zzgl. Überführung“ verstößt jedenfalls dann gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 PangV, wenn die Überführungskosten mangels eines Angebots an den Kunden, das Fahrzeug selbst beim Hersteller abzuholen, obligatorisch anfallen und wenn die Kosten nicht beziffert sind.

Eine solche Werbung ist regelmäßig geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher und Mitbewerber „nicht unerheblich“ im Sinn des § 3 UWG zu beeinträchtigen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2005
Quelle: ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Celle_13-U-18704_Endpreis-fuer-Neuwagen-muss-Ueberfuehrungskosten-enthalten.news340.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 340 Dokument-Nr. 340

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.