wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 15.10.2020
11 U 175/19 -

Wechsel des Hotelzimmers stellt als bloße Unannehmlichkeit allein keinen Reisemangel dar

Für Vorliegen eines Reisemangels ist konkreter Zeitpunkt des Umzugs und Entfernung des neuen vom alten Zimmer wichtig

Der Wechsel des Hotelzimmers stellt selbst dann, wenn dieser eine Stunde in Anspruch nimmt und ein Kleinkind vorhanden ist, als bloße Unannehmlichkeit kein Reisemangel dar. Im Einzelfall kann aber der Umzug ein Reisemangel begründen. Es kommt dabei auf den konkreten Zeitpunkt des Umzugs und der Entfernung des neuen vom alten Zimmer an. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai und Juni 2018 verbrachte ein Ehepaar zusammen mit ihrem vierjährigen Kleinkind einen Pauschalurlaub auf Kos. Am vierten Reisetag wechselte die Familie wegen Mängel das Hotelzimmer innerhalb des Hotels. Unter anderem aufgrund des Zimmerwechsels beanspruchte der Familienvater von der Reiseveranstalterin eine Reisepreisminderung. Da die Reiseveranstalterin dies ablehnte, erhob der Familienvater Klage. Das Landgericht Hannover lehnte den Minderungsanspruch ab, wogegen sich die Berufung des Familienvaters richtete.

Kein Reisemangel wegen Zimmerwechsels in Hotel

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Zwar gehe eine überwiegende Zahl der Gerichte davon aus, allein der Umzug von einem mangelbehafteten Zimmer in ein anderes Zimmer stelle einen Reisemangel dar. Dem sei aber nicht zu folgen. Vielmehr komme es auf die näheren Umstände des Einzelfalls an. Ein Zimmerwechsel an sich sei grundsätzlich als bloße Unannehmlichkeit zu werten, der keine Minderungsansprüche begründet. Etwas anderes könne nur gelten, wenn Umstände vorgetragen werden, welche die Grenze der Unannehmlichkeit überschreiten. Dies sei hier nicht geschehen.

Keine Angange zu konkreten Zeitpunkt des Zimmerwechsels und Entfernung zwischen neuen und alten Zimmer

Der Kläger habe nicht vorgetragen, so das Oberlandesgericht, zu welchem konkreten Zeitpunkt des vierten Reisetags der Umzug erfolgte. Auch fehle es an der Darlegung, wie weit das neue Zimmer vom alten räumlich entfernt war. Der Umstand, dass der Umzug eine Stunde andauerte und ein Kleinkind mitreiste, sei unbeachtlich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2021
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 24.10.2019
    [Aktenzeichen: 8 O 19/19]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2021, 23Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2021, Seite: 23
  • RRa 2021, 62Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2021, Seite: 62

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Celle_11-U-17519_Wechsel-des-Hotelzimmers-stellt-als-blosse-Unannehmlichkeit-allein-keinen-Reisemangel-dar~N30415

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30415 Dokument-Nr. 30415

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.