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Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 26.09.1995
5 WF 66/95 -

Aufnahme der Prostitution durch Ehefrau rechtfertigt sofortige Scheidung

Abwarten des Trennungsjahrs stellt unzumutbare Härte für Ehemann dar

Geht die Ehefrau ohne Einverständnis des Ehemanns der Prostitution nach, so ist dem Ehemann das Abwarten eines Trennungsjahrs nicht zuzumuten. Er kann daher die sofortige Scheidung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte ein Ehemann noch vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs die sofortige Scheidung. Hintergrund dessen war, dass die Ehefrau ohne sein Einverständnis der Prostitution nachging.

Abwarten des Trennungsjahrs stellt unzumutbare Härte dar

Das Oberlandesgericht Bremen entschied zu Gunsten des Ehemanns. Er habe sich sofort von seiner Ehefrau scheiden dürfen. Denn die Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des ersten Trennungsjahrs habe aus Gründen, die in der Person der Ehefrau lagen, für den Ehemann eine unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB dargestellt.

Recht zur sofortigen Scheidung aufgrund Prostitution der Ehefrau

Zwar genügen wiederholte Verstöße gegen die Pflicht zur ehelichen Treue nicht, so das Oberlandesgericht weiter, um eine unzumutbare Härte anzunehmen. Anders sei der Fall jedoch zu beurteilen, wenn der Ehebruch mit besonders verletzenden Begleitumständen verbunden sei. So habe der Fall hier gelegen. Nimmt die Ehefrau nach der Trennung ohne das Einverständnis des Ehemanns die Tätigkeit der Prostitution auf, sei dem Ehemann ein Festhalten an der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahrs nicht zuzumuten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2015
Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (zt/FamRZ 1996, 489/rb)

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Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 1996, 489Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 1996, Seite: 489

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