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Geht die Ehefrau ohne Einverständnis des Ehemanns der Prostitution nach, so ist dem Ehemann das Abwarten eines Trennungsjahrs nicht zuzumuten. Er kann daher die sofortige Scheidung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.
Lesetipp - refrago:
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte ein Ehemann noch vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs die sofortige Scheidung. Hintergrund dessen war, dass die Ehefrau ohne sein Einverständnis der
Das Oberlandesgericht Bremen entschied zu Gunsten des Ehemanns. Er habe sich sofort von seiner Ehefrau scheiden dürfen. Denn die Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des ersten Trennungsjahrs habe aus Gründen, die in der Person der Ehefrau lagen, für den Ehemann eine
Zwar genügen wiederholte Verstöße gegen die Pflicht zur ehelichen Treue nicht, so das Oberlandesgericht weiter, um eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2015
Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (zt/FamRZ 1996, 489/rb)
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