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Das Nachlassgericht muss einen Erbschein ohne Nacherbenvermerk erteilen, wenn Vor- und Nacherbe sich über die Nacherbschaft wirksam verständigt haben, das hat das OLG Braunschweig entschieden.
Der
Nach Auffassung des OLG hat der Sohn sein Recht auf die Nacherbschaft wirksam an die Ehefrau übertragen können. Aus der letztwilligen Verfügung des Erblassers ergebe sich nicht, dass dieser eine solche Übertragung durch den Sohn nicht gewollt habe, etwa, weil die Eigentumswohnung in der engeren Familie habe bleiben sollen. Im Gegenteil: Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2020
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28937
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