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Einem Versicherungsnehmer steht im Falle eines Brandschadens dann kein Anspruch auf Versicherungsschutz zu, wenn sämtliche Tatumstände dafür sprechen, dass er der Brandstifter ist. Die theoretische Möglichkeit einer Brandlegung durch Dritte spielt dabei keine Rolle. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2008 wurde eine fast 700 qm große Villa vorsätzlich in
Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Gebäudeeigentümers zurück. Ihm habe kein Anspruch auf Versicherungsschutz zugestanden, da ihm eine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls vorzuwerfen gewesen sei. Die Wohngebäudeversicherung sei daher nicht zur Schadensregulierung verpflichtet gewesen.
Zwar müsse der Versicherer voll beweisen, so das Oberlandesgericht, dass der Versicherungsnehmer den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2016
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (vt/rb)
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