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Wird ein Hartz-IV-Empfänger zu einer Geldstrafe verurteilt, so ist bei der Berechnung der Tagessatzhöhe vom Regelbedarf zuzüglich der weiteren Leistungen, für Unterkunft und Heizung etwa, zu berücksichtigen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass dem Leistungsempfänger ein Existenzminimum von 70 % des Regelbedarfs verbleibt. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein ALG-II-Empfänger vom Amtsgericht Göttingen wegen Körperverletzung zu einer
Das Oberlandesgericht Braunschweig beanstandete die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2014
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (vt/rb)
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