wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 05.10.1994
9 WF 124/94 -

Keine sofortige Scheidung bei Fehlverhalten des anderen Ehegatten aufgrund psychischer Erkrankung

Anderem Ehegatten ist Abwarten der Trennungszeit zumutbar

Kommt es zu Fehlverhalten eines Ehegatten, rechtfertigt dies dann nicht eine sofortige Scheidung aufgrund unzumutbarer Härte gemäß § 1565 Abs. 2 BGB, wenn das Fehlverhalten auf einer psychischen Erkrankung beruht. In diesem Fall ist dem anderen Ehegatten das Abwarten der Trennungszeit zumutbar. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte eine Ehefrau einige Monate nach der Trennung von ihrem Ehemann im Dezember 1993 den Scheidungsantrag zu stellen. Sie begründete dies mit nicht hinzunehmenden Verhalten des Ehemanns. Diese beruhten auf einer auftretenden schwerwiegenden geistigen Erkrankung. Der Ehemann befand sich aufgrund dessen in stationärer Behandlung. Die Ehefrau beantragte zur Einreichung der Scheidung Verfahrenskostenhilfe.

Amtsgericht weist Antrag zurück

Das Amtsgericht Zossen wies den Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe zurück, da seiner Auffassung nach die beabsichtigte Scheidung wegen fehlenden Ablaufs der Trennungszeit keine Aussicht auf Erfolg habe. Gegen diese Entscheidung legte die Ehefrau Beschwerde ein.

Oberlandesgericht verneint ebenfalls Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen

Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde der Ehefrau zurück. Die Scheidungsvoraussetzungen liegen noch nicht vor, so dass eine Scheidung keine Aussicht auf Erfolg haben würde. Verfahrenskostenhilfe sei daher nicht zu gewähren.

Keine vorzeitige Scheidung aufgrund unzumutbarer Härte

Zwar könne nach § 1565 Abs. 2 BGB eine Ehe vor Ablauf des Trennungsjahrs geschieden werden, so das Oberlandesgericht, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese Voraussetzungen liegen hier aber nicht vor. Die Handlungen des Ehemanns seien zwar isoliert betrachtet geeignet, eine vorzeitige Scheidung zu rechtfertigen. Es sei aber zu beachten, dass das Fehlverhalten auf einer schwerwiegenden geistigen Erkrankung beruht habe. Der Ehemann sei für seine Handlungen wohl nicht verantwortlich. Es könne daher nicht aus seinem Fehlverhalten der Schluss auf eine feindliche Willensrichtung gezogen werden. Vielmehr sei es als unglückliche, schicksalhafte Entwicklung zu verstehen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2018
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (zt/FamRZ 1995, 807/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Zossen, Beschluss
    [Aktenzeichen: 6 F 105/94]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 1995, 807Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 1995, Seite: 807

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Brandenburg_9-WF-12494_Keine-sofortige-Scheidung-bei-Fehlverhalten-des-anderen-Ehegatten-aufgrund-psychischer-Erkrankung.news26069.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26069 Dokument-Nr. 26069

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.