kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Weder Amt Schlaubetal noch Gemeinde Schlaubetal haben Anspruch auf die Internet-Domain schlaubetal.de. Das Schlaubetal ist eine geographische Bezeichnung für das 227 qkm große Tal, durch das der Fluss Schlaube fließt. Diese Region ist nicht deckungsgleich mit dem Gebiet des Amtes Schlaubetal oder der Gemeinde Schlaubetal, führte das Oberlandesgericht Brandenburg aus. Die Internetnutzer erwarten unter der Website www.schlaubetal.de keine Informationen über das Amt oder die Gemeinde Schlaubetal, sondern über die Region als Naturpark, ein überregional bekanntes und beliebtes Ausflugsgebiet.
Das in der Stadt Müllrose ansässige Amt Schlaubetal wurde im Jahre 1992 gegründet. Zu diesem Amt gehört auch die Gemeinde Schlaubetal, die aus einem Zusammenschluss der Gemeinden Bremsdorf, Fünfeichen und Kieselwitz im Jahre 2003 hervorgegangen ist. Das Amt Schlaubetal hat einen in Form einer GmbH organisierten Reiseveranstalter und dessen Geschäftsführer vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) auf Herausgabe der Internet-Domain schlaubetal.de verklagt. Der Reiseveranstalter hatte diese Domain für sich im Jahre 2000 registrieren lassen.
Das Amt Schlaubetal hatte den Prozess vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verloren und Berufung eingelegt. Der 6. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat festgestellt, dass die Inanspruchname der Internet-Domain schlaubetal.de durch einen Reiseveranstalter nicht das Namensrecht des Amtes Schlaubetal oder der Gemeinde Schlaubetal verletzt.
Begründet hat das Oberlandesgericht seine Entscheidung damit, dass das Schlaubetal eine geographische Bezeichnung für das 227 qkm große Tal ist, durch das der Fluss Schlaube fließt. Diese Region ist nicht deckungsgleich mit dem Gebiet des Amtes Schlaubetal oder der Gemeinde Schlaubetal. Die Benutzer des Internet erwarten unter der Website schlaubetal.de keine Informationen über das Amt oder die Gemeinde Schlaubetal, sondern über die Region als Naturpark, ein überregional bekanntes und beliebtes Ausflugsgebiet.
Zwar gibt es Städte und Gemeinden, wie etwa Heidelberg oder Solingen, die ohne den Zusatz Stadt oder Gemeinde selbständigen Namensschutz genießen. Darauf können sich das Amt Schlaubetal oder die Gemeinde Schlaubetal nicht berufen, weil sie ohne den Zusatz "Amt" bzw. "Gemeinde" nicht unterscheidungskräftig bezeichnet werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Brandenburgischen OLG vom 13.07.2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Brandenburg_6-U-12306_schlaubetalde-Weder-Amt-Schlaubetal-noch-Gemeinde-Schlaubetal-haben-Anspruch-auf-die-Domain~N4741
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 4741
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.