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Das Land ist verpflichtet, im Rahmen seiner Amtspflicht Straßenbäume auf Schäden zu überprüfen. Unterlässt es diese Prüfung und wird ein Auto wegen eines herabfallenden Astes beschädigt, ist es schadenersatzpflichtig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Fahrzeug wegen eines herabfallenden Astes beschädigt. Der Fahrzeughalter klagte daraufhin gegen das Land auf Zahlung von Schadenersatz. Er meinte, das Land habe seine
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied zu Gunsten des Fahrzeughalters. Ihm habe ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung der
Die grundsätzliche Gefahr des Herabfallens von Ästen mache es nach Ansicht des Oberlandesgerichts notwendig, dafür Sorge zu tragen, dass von kranken Bäumen keine Gefährdung des Straßenverkehrs ausgeht. Daher müssen Bäume im Rahmen der allgemeinen Gefahrenvorsorge in regelmäßigen Abständen insbesondere auf Fehler in der Rinde, in der Belaubung und auf Totholz untersucht werden. Dazu genüge eine zweimal pro Jahr vorgenommene Sichtprüfung vom Boden aus. Werde dabei Totholz entdeckt, muss dieses Holz beseitigt und der Baum insgesamt näher kontrolliert werden.
Kann der Baum vom Boden aus nicht in seinen Einzelheiten in Augenschein genommen werden, so müssen nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hilfsmittel eingesetzt werden, um auch das Astwerk der Krone auf Schäden zu überprüfen. Dies könne den Einsatz eines Hubwagens notwendig machen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2013
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17319
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