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Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat die Berufung von René Weller gegen das Urteil vom Landgericht Potsdam abgewiesen. Weller hatte Günther Jauch wegen einer Äußerung in der Sendung "Wer wird Millionär?" auf Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz in Anspruch genommen. Der ehemalige Boxprofi sah sich in seiner Ehre verletzt, weil er von dem Moderator als eine Person bezeichnet worden sei, die andauernd im Knast gesessen habe.
Das Oberlandesgericht stellte fest, dass die Äußerung von Günther Jauch als Werturteil vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei und Vorrang vor den Belangen von René Weller habe. René Weller habe aus seiner Haftstrafe in der Öffentlichkeit nie einen Hehl gemacht. Hierüber habe es eine breite Medienberichterstattung gegeben. Im Hinblick darauf sei sein Resozialisierungsinteresse auch nach seinem eigenen Verständnis durch die öffentliche Darbietung seiner Lebensgeschichte nicht beeinträchtigt.
Auch als Tatsachenbehauptung müsse René Weller die Äußerung von Günther Jauch hinnehmen. Denn sie entspreche in ihrem Kern der Wahrheit. Die siebenjährige Haftstrafe, von der René Weller viereinhalb Jahre verbüßt habe, sei lang dauernd.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Brandenburg vom 07.05.2007
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Dokument-Nr. 4190
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