wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 12.08.2014
5 U 62/13 -

Tod des Ehemanns bzw. Vaters aufgrund Kollision zweier Flugzeuge kann unter dem Gesichtspunkt des Schockschadens Schmerzensgeld rechtfertigen

Voraussetzung ist Vorliegen einer deutlich über das übliche hinausgehende Gesund­heits­beeinträchti­gung der Angehörigen

Kommt der Ehemann und Vater bei einem Flugzeugunfall ums Leben, so kann unter dem Gesichtspunkt des Schockschadens ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Dies setzt aber voraus, dass die Angehörigen eine deutlich über das übliche hinausgehende Gesund­heits­beeinträchti­gung erlitten haben. Zudem ist das Schmerzensgeld gemäß § 37 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz beschränkt. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2006 kam bei einem Zusammenstoß eines Motorseglers mit einem Motorflugzeug ein Familienvater ums Leben. Die Ehefrau und eine Tochter des Getöteten verlangten aufgrund der Todesnachricht vom Halter des Motorflugzeugs Zahlung eines Schmerzensgelds. Nachdem sich dieser weigerte, erhoben die Ehefrau und die Tochter des Getöteten Klage. Sie wollten vor allem wissen, ob die Geltendmachung des Schmerzensgelds gerechtfertigt sei. Das Landgericht Aschaffenburg bejahte zwar eine Haftung des Flugzeughalters. Es verneinte aber Schmerzensgeldansprüche. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerinnen.

Möglicher Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund eines Schockschadens bestand

Das Oberlandesgericht Bamberg entschied zu Gunsten der Klägerinnen. Ihnen könne nach § 33 Abs. 1 und § 36 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ein Anspruch auf Schmerzensgeld zustehen. Voraussetzung dafür sei, dass eine eigene Gesundheitsbeeinträchtigung durch den Tod des Ehemanns bzw. Vaters entstanden ist. Diese müsse nach Art und Schwere deutlich über das hinausgehen, was Nahestehende als mittelbar Betroffene in derartigen Fällen erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleiden. Ist die Voraussetzung gegeben, sei die Geltendmachung des Schmerzensgelds gerechtfertigt.

Beschränkung des Schmerzensgelds durch § 37 Abs. 2 LuftVG

Das Oberlandesgericht verwies weiterhin darauf, dass das Schmerzensgeld gemäß § 37 Abs. 2 LuftVG auf einen Kapitalbetrag von 600.000 EUR bzw. auf einen jährlichen Rentenbetrag von 36.000 EUR begrenzt sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2015
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 20.02.2013
    [Aktenzeichen: 3 O 220/09]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2015, 404Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2015, Seite: 404
  • NZV 2015, 349Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2015, Seite: 349

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Bamberg_5-U-6213_Tod-des-Ehemanns-bzw-Vaters-aufgrund-Kollision-zweier-Flugzeuge-kann-unter-dem-Gesichtspunkt-des-Schockschadens-Schmerzensgeld-rechtfertigen~N20943

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20943 Dokument-Nr. 20943

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.