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Auch wenn ein Verkehrsschild für eine Baustelle nicht richtig aufgestellt worden ist, und man es deshalb rammt, kann man für den Unfall selbst verantwortlich sein. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Im Fall rammte ein Busfahrer in einer Baustelle ein
Die ausführliche Erläuterung des Falles finden Sie unter LG Coburg, Urt. v. 28.09.2005: Achtung Baustelle - ein gefahrenträchtiges Verkehrszeichen
Instanzen:
LG Coburg, Urt. v. 28.09.2005 - 13 O 17/05 -
OLG Bamberg, Beschluss v. 17.01.2006 - 5 U 299/05 -
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2006
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 2845
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