kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Zur Verkehrssicherungspflicht einer Straßenbaufirma beim Aufstellen eines "Baustellen"-Verkehrsschildes und zu den Pflichten eines hiervon betroffenen Verkehrsteilnehmers
Rotumrandete dreieckige "Gefahrzeichen" ( so die amtliche Bezeichnung) sollen an sich den Verkehrsteilnehmer mahnen, sich auf die angekündigte Gefahr (z.B. unebene Fahrbahn, Schleudergefahr usw.) einzurichten. Dass die Schilder selbst ein Sicherheitsrisiko darstellen, ist eher ungewöhnlich. Kommt dies doch mal vor, verletzt der Schildaufsteller unter Umständen im wahrsten Sinne des Wortes Schadensersatz auslösende Verkehrssicherungspflichten. Allerdings muss sich der durch ein falsch aufgestelltes
Sonst geht er nämlich leer aus, wie aktuelle Entscheidungen des Landgerichts Coburg und des Oberlandesgerichts Bamberg verdeutlichen. Die Richter wiesen die Schadensersatzklage eines Busbesitzers gegen ein Bauunternehmen auf Zahlung von knapp 10.000 € ab. Nicht das unsachgemäß postierte Baustellenschild, sondern das verkehrswidrige Fahrverhalten des Omnibuslenkers sei für die Schrammen am Fahrzeug verantwortlich gewesen.
Der Busfahrer kutschierte das Gefährt zunächst problemlos durch die unübersichtliche Ortsstraße. Auch als auf dem rechten Gehweg in ca. 100 m Entfernung das eine
Die Klage blieb sowohl vor dem Landgericht Coburg, als auch vor dem Oberlandesgericht Bamberg ohne Erfolg. Zwar sei die Baufirma verpflichtet gewesen, während der Bauarbeiten die Baustellenbeschilderung zu überwachen. Das habe die Beklagte vorwerfbar unterlassen. Allerdings trete dieser Verstoß angesichts des grob verkehrswidrigen Fahrverhaltens des Busfahrers zurück. Er habe nämlich seine Fahrweise nicht den Straßen- und Sichtverhältnissen angepasst. Das Gefahrzeichen habe den Omnibusführer gemahnt, sich auf die angekündigte
Sicherlich haben die Bauarbeiter nicht aufgepasst. Aber die Verkehrslage erforderte hier kein überdurchschnittliches fahrerisches Können. Vergleichbare Situationen werden in Deutschland täglich tausendfach bewältigt, weil Fahrbahnen etwa durch parkende Fahrzeuge oder in den Fahrraum ragende Hausecken oder Dächer teilweise verengt werden.
Urteil des Landgerichts Coburg vom 28.09.2005, Az: 13 O 17/05
Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg vom 08.12.2005 und vom 17.01.2006, Az: 5 U 299/05
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2006
Quelle: Pressemitteilung des LG Coburg vom 03.02.2006
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Coburg_13-O-1705_Achtung-Baustelle-ein-gefahrentraechtiges-Verkehrszeichen~N1852
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 1852
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.