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Ein minderjähriges Kind hat einen Anspruch auf Erstellung eines unbefristeten Unterhaltstitels. Eine Begrenzung des Titels bis zur Zeit der Volljährigkeit kommt nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 hatte sich der Vater eines 13-jährigen Sohns mittels einer vollstreckbaren notariellen Urkunde dazu verpflichtet, bis zur Eintritt der
Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Kindesvaters zurück. Der Sohn habe einen Anspruch auf Abänderung des Unterhaltstitels in einen unbefristeten über den Eintritt der
Veränderungen mit Vollendung des 18. Lebensjahres des unterhaltsberechtigten Kindes in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht könne der Unterhaltsschuldner mit dem Abänderungsverfahren zu gegebener Zeit geltend machen, so das Oberlandesgericht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2019
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
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