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Leben die Eheleute in der Ehewohnung getrennt, so besteht kein Anspruch auf vollständige Privatsphäre und Auskunft über die Anwesenheitszeiten des anderen Ehegatten. Ein solcher Anspruch würde das Nutzungsrecht des anderen Ehegatten unzumutbar einschränken. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Ende September 2021 lebte ein Ehepaar innerhalb der in Bayern liegenden
Das Oberlandesgericht Bamberg entschied zu Gunsten des Ehemanns. Die Ehefrau könne derzeit nicht die
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts bestehe auch kein Anspruch auf umfassende
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2022
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31804
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