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Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht mehr möglich nachdem die Kindesmutter verstorben ist bevor sie ihre Zustimmung zur Anerkennung erteilt hat. Weiterhin möglich bleibt aber das gerichtliche Vaterschaftsfeststellungsverfahren. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2021 erkannte ein Mann mittels notarieller Urkunde die Vaterschaft zu einer 58-jährigen Frau an. Diese hatte der Anerkennung zugestimmt, jedoch fehlte die
Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Nach dem
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2023
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32749
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