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Einkünfte aus der Tätigkeit einer Rechtsanwältin als Berufsbetreuerin bei der Bemessung der von der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen erhobenen Versorgungsbeiträge nicht zu berücksichtigen sind. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist selbstständige
Auf dieser Grundlage zog die Beklagte die Klägerin zu Versorgungsbeiträgen heran und setzte deren Höhe unter Berücksichtigung der Einkünfte aus den Tätigkeiten als
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat dieses Urteil des Verwaltungsgerichts im Berufungsverfahren geändert und den Bescheid über die Festsetzung von Versorgungsbeiträgen aufgehoben, soweit diese auch nach den Einkünften aus der Tätigkeit als Berufsbetreuerin bemessen worden sind. Zur Begründung stellte das Gericht maßgeblich auf Bestimmungen in der Satzung der Beklagten ab. Diese sieht vor, dass Versorgungsbeiträge nur für Einkünfte aus anwaltlicher (und notarieller) Tätigkeit erhoben werden. Eine solche anwaltliche Tätigkeit ist die Tätigkeit als Berufsbetreuerin nicht.
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2013
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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