wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 04.05.2017
5 LB 6/16 -

16,50 Euro pro Nacht zu gering - Niedersächsische Lehrerin hat Anspruch auf höheren Pauschalbetrag für Übernachtungen auf Klassenfahrt

Niedersächsischer Schulfahrtenerlass aus dem Jahr 2006 nicht mehr anwendbar

Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Erstattung von Übernachtungskosten für Lehrkräfte nach dem niedersächsischen Schulfahrtenerlass aus dem Jahr 2006 in Höhe von pauschal 16,50 Euro pro Nacht zu gering ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine verbeamtete Lehrerin, begehrte die Erstattung von Übernachtungskosten, die anlässlich einer mehrtägigen Klassenfahrt einer 9. Klasse im Jahr 2013 nach Hamburg entstanden waren. Das Hotel hatte für jede Übernachtung Kosten in Höhe von 36,50 Euro pro Nacht in Rechnung gestellt. Davon wurden lediglich 16,50 Euro pro Nacht erstattet, weil der niedersächsische Schulfahrtenerlass 2006 eine Erstattung nur in Höhe von maximal 16,50 Euro pro Nacht zuließ. Widerspruch und die auf Erstattung des Differenzbetrages in Höhe von 20 Euro pro Nacht gerichtete Klage der Klägerin blieben erfolglos.

Pauschalbetrag von 16,50 Euro pro Nacht entspricht nicht mehr dem Fürsorgegrundsatz

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied, dass das Niedersächsische Kultusministerium zwar grundsätzlich ermächtigt war, pauschal die Erstattung von Übernachtungskosten für Klassenfahrten zu regeln. Der Pauschalbetrag in Höhe von 16,50 Euro pro Nacht hat nach Ansicht des Gerichts jedoch - jedenfalls im Jahr 2013 - nicht mehr dem Fürsorgegrundsatz entsprochen. Aus diesem Grund war der Erlass im Jahr 2013 nicht mehr anzuwenden. Entscheidend war damit allein, ob die Übernachtungskosten notwendig und angemessen waren. Dies hat das Oberverwaltungsgericht im vorliegenden Einzelfall bejaht und die Beklagte verpflichtet, der Klägerin weitere 20 Euro pro Nacht zu erstatten. Insoweit hat das Oberverwaltungsgericht deshalb das verwaltungsgerichtliche Urteil geändert.

Neuer Schulfahrtenerlass seit 2015

Zum 1. November 2015 ist in Niedersachsen ein neuer Schulfahrtenerlass in Kraft getreten, der höhere Pauschalbeträge bei der Erstattung von Übernachtungskosten bei mehrtägigen Klassenfahrten vorsieht. Dieser Erlass war für die im Jahr 2013 stattgefunden Klassenfahrt aber noch nicht anwendbar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2017
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Niedersaechsisches-OVG_5-LB-616_1650-Euro-pro-Nacht-zu-gering-Niedersaechsische-Lehrerin-hat-Anspruch-auf-hoeheren-Pauschalbetrag-fuer-Uebernachtungen-auf-Klassenfahrt.news24211.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24211 Dokument-Nr. 24211

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.