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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Erstattung von Übernachtungskosten für Lehrkräfte nach dem niedersächsischen Schulfahrtenerlass aus dem Jahr 2006 in Höhe von pauschal 16,50 Euro pro Nacht zu gering ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine verbeamtete Lehrerin, begehrte die Erstattung von Übernachtungskosten, die anlässlich einer mehrtägigen
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied, dass das Niedersächsische Kultusministerium zwar grundsätzlich ermächtigt war, pauschal die Erstattung von Übernachtungskosten für Klassenfahrten zu regeln. Der
Zum 1. November 2015 ist in Niedersachsen ein neuer Schulfahrtenerlass in Kraft getreten, der höhere Pauschalbeträge bei der Erstattung von Übernachtungskosten bei mehrtägigen Klassenfahrten vorsieht. Dieser Erlass war für die im Jahr 2013 stattgefunden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2017
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 24211
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