kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Bei der Herstellung von Frühstücksspeck darf kein "Schaumverhüter" in das Fleisch injiziert werden. Dies entschied das Oberwaltungsgericht Lüneburg.
Im hiesigen Fall hat ein Lebensmittelunternehmer bei der Herstellung von "Bacon" (Frühstücksspeck) für das typische "englische Frühstück" einen Stoff zum Einsatz gebracht, der während des Herstellungsvorgangs eine Schaumbildung verhindern bzw. verringern soll. Der Antragsgegner hat dies beanstandet, weil der Stoff nicht am
Gegen die Verwendung eines Stoffs als bloßer Verarbeitungshilfsstoff spricht bereits der Umstand, dass der Stoff dem
Lebensmittelzusatzstoffe - z. B. Konservierungsstoffe, Emulgatoren und Geschmacksverstärker - sind den meisten Verbrauchern durch die Zutatenlisten auf fertig verpackten Lebensmitteln ein Begriff. Weniger bekannt sind hingegen "Verarbeitungshilfsstoffe", die typischerweise nicht auf eine Wirkung im Endprodukt gerichtet sind, sondern zu bestimmten technischen Zwecken während der Herstellung eines Lebensmittels verwendet werden. Diese Stoffe werden auch als "technologische Hilfsstoffe" oder "Verschwindestoffe" bezeichnet, obwohl sie keineswegs aus dem Endprodukt völlig verschwunden sein müssen, nachdem sie ihre Aufgabe erfüllt haben. Vielmehr werden unbeabsichtigte und unvermeidbare Rückstände im Endprodukt hingenommen, wenn diese gesundheitlich nicht bedenklich sind. Einer Deklarationspflicht unterliegen diese Stoffe nicht. Während es ausführliche Regelungen zu Lebensmittelzusatzstoffen gibt, existieren Vorschriften über Rückstandshöchstmengen und Anwendungsbedingungen von Verarbeitungshilfsstoffen nur partiell.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2010
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg / ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Niedersaechsisches-OVG_13-ME-8510_Verwendung-eines-Schaumverhueters-bei-der-Herstellung-von-Fruehstuecksspeck-ist-unzulaessig~N10067
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 10067
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.