wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.04.2010
13 ME 37/10 -

Kirche darf wegen Störungen des Gottesdienstes im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts Hausverbot erteilen

Erteilung von Hausverbot stellt keinen Akt öffentlicher Gewalt dar, der einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt

Das von einer Kirchengemeinde gegenüber einem Kirchenmitglied wegen einer Störung des Gottesdienstes ausgesprochene und auf kirchenrechtliche Bestimmungen gestützte Hausverbot unterliegt nicht der Kontrolle staatlicher Gerichte. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.

Die Antragstellerin hat aus Sicht der Kirchengemeinde Gottesdienste nicht zu deren eigentlichen Zweck aufgesucht, sondern um persönlichen Kontakt zu einem bestimmten Pfarrer herzustellen, der sich - wie auch andere Gottesdienstteilnehmer - dadurch und durch bestimmte ungebührliche Verhaltensweisen belästigt sah. Die Kirchengemeinde hat unter Zugrundelegung des katholischen Kirchenrechts - des Codex Iuris Canonici - gegenüber der Antragstellerin ein Hausverbot ausgesprochen, nachdem Verständigungsversuche gescheitert waren.

Staat erkennt Kirchen als Institutionen mit Recht der Selbstbestimmung an

Nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist die Kirche dabei nur im Bereich ihrer innerkirchlichen Angelegenheiten tätig geworden. Nach dem kirchenpolitischen System des Grundgesetzes (vgl. Art. 140 des Grundgesetzes i.V.m. Art. 137 Abs. 1 und Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung) ordnet und verwaltet jede Religionsgemeinschaft ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Damit erkennt der Staat die Kirchen als Institutionen mit dem Recht der Selbstbestimmung an, die ihrem Wesen nach unabhängig vom Staat sind und ihre Gewalt nicht von ihm herleiten. Wird im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts eine Maßnahme wie das vorliegend angegriffene Hausverbot ergriffen, liegt kein Akt der öffentlichen Gewalt vor, der einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich wäre.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2010
Quelle: ra-online, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 17.02.2010
    [Aktenzeichen: 6 B 342/09]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Niedersaechsisches-OVG_13-ME-3710_Kirche-darf-wegen-Stoerungen-des-Gottesdienstes-im-Rahmen-des-kirchlichen-Selbstbestimmungsrechts-Hausverbot-erteilen~N9561

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9561 Dokument-Nr. 9561

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.