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Das Amtsgericht Köln hat eine Femen-Aktivistin wegen Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.
Das Amtsgericht Köln sah es als erwiesen an, dass die zur Tatzeit 20-jährige Angeklagte Josephine W. am 25. Dezember 2013 den vom ehemaligen Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner im Kölner Dom abgehaltenen Weihnachtsgottesdienst absichtlich und in grober Weise gestört hat.
Die Angeklagte sprang nach Beginn des Gottesdienstes aus den ersten Reihen weitgehend unbekleidet auf den Hauptaltar, um von dort lautstark politische Erklärungen in den Kirchenraum zu rufen. Auf ihren nackten Brüsten trug sie den Schriftzug "I am God". Sie wurde sodann von Domschweizern vom Altartisch gezogen und aus dem Innenraum der
Das Amtsgericht verwies darauf, dass nach § 167 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches die absichtliche und grobe Störung des Gottesdienstes einer in Deutschland bestehenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2014
Quelle: Amtsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 19269
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