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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat im Rahmen eines Eilverfahrens das von der Apothekerkammer gegen eine Versandapotheke verfügte Verbot einer Stundung der Zuzahlungen bei Arzneimitteln bestätigt. Die Stundung verstößt gegen die nach der Arzneimittelpreisverordnung vorgesehene Preisbindung.
Es ist gerade Sinn der rechtlichen Vorgaben, einen Preiswettbewerb zwischen den Apotheken auszuschließen. Durch die
Durch das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Niedersachsen vom 20.10.2008
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