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Die Einrichtung der Umweltzone in Hannover ist als rechtmäßig anzusehen. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
Die
Nach der zeitlich gestaffelten Einführung der
Der Luftreinhalte-Aktionsplan der Landeshauptstadt ist nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts formell rechtmäßig. Die Landeshauptstadt ist für den Beschluss über den Plan zuständig gewesen; die Öffentlichkeit ist im Aufstellungsverfahren ausreichend beteiligt worden. Die Einrichtung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2011
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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