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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Asylbewerber, die bereits in Bulgarien als Flüchtlinge anerkannt worden sind, derzeit nicht nach Bulgarien rücküberstellt werden dürfen.
In dem zugrunde liegenden Fall war ein Syrer im Jahr 2014 nach seiner Flucht aus seinem Heimatland in
Das Verwaltungsgericht Hannover wies die dagegen gerichtete Klage ab. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ließ die Berufung zu, soweit der Kläger sich gegen die Abschiebungsandrohung gewandt hatte. Nach einer Beweiserhebung und der Auswertung weiterer aktueller Erkenntnismittel gelangte das Oberverwaltungsgericht zu der Überzeugung, dass sich anerkannte Flüchtlinge nach einer
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
Das Oberverwaltungsgericht hat außerdem in drei Parallelverfahren die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2018
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 25456
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