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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen nicht mit dem Beitritt des Landes seiner Staatsangehörigkeit zur Europäischen Union unwirksam wird. Mit Erlangung des Unionsbürgerstatus darf von ihr aber nur Gebrauch gemacht werden, nachdem die Ausländerbehörde in einer rechtsmittelfähigen Entscheidung geprüft hat, ob auch die regelmäßig strengeren Voraussetzungen für eine Beschränkung des Freizügigkeitsrechts vorliegen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein bulgarischer Staatsangehöriger, wurde 2005 aus Deutschland ausgewiesen. In der Folgezeit reiste er wiederholt in das Bundesgebiet ein und beging Straftaten. Nach dem Beitritt Bulgariens zur EU im Jahre 2007 stellte er einen Antrag auf Befristung des mit der
Die hiergegen erhobene Klage hatte in erster Instanz teilweise Erfolg. Auf die Berufung des Klägers, die nur einen Teil der anlässlich der zweiten
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Ergebnis die Entscheidung des Berufungsgerichts. Allerdings ist die nach den für
Damit finden die Vorschriften im Aufenthaltsgesetz über die Inhaftnahme eines Ausländers zur Sicherung einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2016
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 23581
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