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Im Falle eines durch den Vermieter vorgetäuschten Eigenbedarfs steht dem früheren Mieter gemäß § 242 BGB ein Anspruch auf Auskunft über die Höhe der Nachmiete zu. Denn dem früheren Mieter kann ein Anspruch auf Herausgabe des Mehrerlöses gemäß § 285 BGB zustehen. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2015 erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin eine
Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg wies die Auskunftsklage ab. Seiner Auffassung nach sei die Kenntnis über die Höhe der aktuellen
Das Landgericht Berlin II entschied zu Gunsten des Klägers. Diesem stehe gemäß § 242 BGB ein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2024
Quelle: Landgericht Berlin II, ra-online (zt/WuM 2024, 671/rb)
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Dokument-Nr. 34596
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