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Der Schadensersatzanspruch des Mieters gemäß § 280 Abs. 1 BGB wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasst neben den tatsächlichen Umzugskosten und der doppelten Mietbelastung auch den Mietdifferenzschaden für die Dauer von 3 ½ Jahren. Dies hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung erhielt im August 2017 eine
Das Amtsgericht Coesfeld entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf
Der Klägerin stehe nach Auffassung des Amtsgerichts ein Anspruch auf Ersatz des Mietdifferenzschadens für die Dauer von 3 ½ Jahren zu. Es sei insofern die Vorschrift des § 9 ZPO heranzuziehen.
Zudem bestehe ein Anspruch auf Ersatz der doppelten Mietbelastung und der tatsächlichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2020
Quelle: Amtsgericht Coesfeld, ra-online (zt/WuM 2019, 712/rb)
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Dokument-Nr. 28309
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