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Das Landgericht Amberg hat der Netto Marken-Discount AG & Co. KG untersagt, auf Regal- und Hängeschildern mit falschen Herkunftsländern von Obst und Gemüse zu werben.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Netto Marken-Discount AG & Co. KG in einer Filiale in Frankfurt am Main auf Schildern mit unzutreffenden Herkunftsangaben für Obst und Gemüse geworben. Die Kartoffeln kamen nicht aus Italien, sondern aus Frankreich, die Minitomaten statt aus den Niederlanden aus Spanien. Die vermeintlich spanischen Pfirsiche stammten aus Italien, die Trauben wurden nicht in Ägypten, sondern in Indien geerntet. Das konnten Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch erst bei genauem Lesen der Verpackungen erkennen. Dort war das richtige Ursprungsland genannt.
Trotz der falschen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2019
Quelle: Bundesverband der Verbraucherzentralen/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27294
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