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Kommt es zu einer Kollision eines in eine Parklücke einfahrenden Pkw mit einer sich gerade öffnenden Beifahrertür eines bereits geparkten Pkw, so kommt eine hälftige Haftungsverteilung in Betracht. Sowohl mit dem Einfahren eines Pkw in einer Parklücke als auch mit dem Öffnen einer Beifahrertür muss grundsätzlich gerechnet werden. Dies hat das Landgericht Amberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es zu einem Verkehrsunfall als ein Renault Twingo auf einem öffentlichen
Das Landgericht Amberg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Sowohl dem Kläger als auch dem Beklagten sei ein gleichwertiger Sorgfaltsverstoß zur Last zu legen, der eine hälftige
Die Beifahrerin des klägerischen Fahrzeugs habe ihre Pflicht zur aufmerksamen Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs missachtet. Dafür spreche ein
Dem Beklagten sei nach Ansicht des Landgerichts dagegen ein unzureichender
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2019
Quelle: Landgericht Amberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27620
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